Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e.V.) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 17.09.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://lv-service.dguv.de).
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Für die aktualisierte Website wird abschließend ein WCAG-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Welche Teile sind noch nicht barrierefrei?
- Titel der Website und Dokumenttitel werden noch nicht aussagekräftig dargestellt.
- Die Überschriften sind noch nicht im HTML-Code ausgezeichnet.
- Derzeit werden die Eingabemasken noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitgestellt.
- Der Text der Webseiten ist noch nicht in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
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